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AGBs

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

Vertragsgegenstand ist das Training mit dem Hund  (Name, Chip-Nr., Versicherungs-Nr. lt. Anmeldung) in Form von Einzelstunden, Gruppenstunden, Kursen, Seminaren sowie Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter. Der Umfang und die Dauer des Trainings erfolgen nach Absprache zwischen Trainerin und Halter(in) des Hundes.

 

Während der gesamten Dauer des Trainings werden keine angstauslösenden Trainingsmethoden angewandt oder Dinge verwandt, die dem Hund Schmerz zufügen können (wie z. B. Stachelhalsband, Würgehalsband, Sprühhalsbänder, Wurfketten, o. ä.). Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung durch den/die Halter/in gegeben ist.

 

§ 2 Teilnahmevoraussetzung

 

Es können nur Hunde an den Angeboten der Hundeschule teilnehmen, die über eine Grundimmunisierung verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt.

 

Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen und nachgewiesen werden. Die Haftpflichtversicherung muss den Besuch einer Hundeschule mit einschließen. 

 

Über eventuelle chronische Krankheiten und andere gesundheitliche Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen oder anderen Hunden (z.B. Schnappen, Beißvorfälle), ist der Trainer rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn zu informieren. 

 

Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht an den Gruppenstunden teilnehmen. 

 

Hündinnen dürfen während der Stehtage nicht an den Gruppenangeboten teilnehmen.

 

Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson an den Angeboten der Hundeschule teilnehmen.

Die Hundeschule behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

 

§ 3 Anmeldung

 

Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und uneingeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Bei Veranstaltungs- bzw. Leistungsbeginn erhält jeder Teilnehmer ein Anmeldeformular sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule, welche mit der unterschriebenen Anmeldung anerkannt werden.

 

Telefonische Voranmeldungen werden bei allen Angeboten der Hundeschule erst wirksam, wenn  der Teilnehmer seine Absicht zur Teilnahme an den Angeboten zusätzlich schriftlich durch die Zusendung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars oder durch eine Anmeldung per E-Mail, Brief oder Fax mitgeteilt hat.

 

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

 

Für die Teilnahme am Einzeltraining, den Gruppenstunden, Kursen, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen ist die Zahlung einer Gebühr fällig. Die Höhe der Gebühren ist den jeweils gültigen Angebotsbeschreibungen auf der Internetseite www.artgerechte-erziehung.de zu entnehmen. 

 

Die Gebühr für Gruppenstunden, Kurse, Seminare und sonstigen Veranstaltung ist sofort bzw. zwei Wochen vor Veranstaltungs-/Leistungsbeginn ohne Abzug fällig. Die Gebühr ist auf das Konto der Hundeschule oder bar zu entrichten. Die Gebühr für Gruppenstunden ist vor Antritt der jeweiligen Gruppenstunde fällig.

 

Die Gebühr für ein Einzeltraining oder eine Beratung zzgl. Fahrtkosten ist unmittelbar nach dem Einzeltraining oder der Beratung fällig und bar zu entrichten. Diese ist auch fällig, falls mit dem Hund aus Gründen, die die Trainerin nicht zu vertreten hat kein praktisches Training stattfinden kann (z. B. Agressivität, Krankheit, o. ä.). 

 

§ 5 Rücktritt/Kündigung des Vertrages durch den Teilnehmer

 

Der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittsbenachrichtigung bei der Hundeschule. 

Der Teilnehmer kann kostenlos bis zu 28 Tage vor Leistungsbeginn ohne Angabe von Gründen von seiner Anmeldung zurücktreten. In diesem Falle werden eventuell schon entrichtete Kursgebühren in voller Höhe an den Teilnehmer erstattet.

 

Bei einem Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Leistung werden 50 % der Kosten fällig.

Bei einem Rücktritt unterhalb der 14 Tage, ist die komplette Gebühr ohne Abzug fällig.

Wenn der Teilnehmer den Lehrgang/Kurs ohne schriftliche Kündigung abbricht, entfällt eine Rückzahlungspflicht der bereits entrichteten Gebühren.

 

Eventuell weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich die Hundeschule in diesem Falle vor. 

 

Einzeltermine sind bis zu zwei Tagen vor dem festgelegten Termin telefonisch oder schriftlich kündbar. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Absage wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR fällig.

 

§ 6 Rücktritt/Kündigung des Vertrages durch die Hundeschule

 

Der Beginn und der Ort einer Veranstaltung ist für die Hundeschule an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl kann der Lehrgang/Kurs zeitlich und/oder örtlich verlegt oder ganz abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden im Fall einer Absage seitens der Hundeschule dann in voller Höhe erstattet. Dies gilt auch, wenn der jeweilige Lehrgang/Kurs über sechs Monate oder auf unbestimmte Zeit verschoben wird. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

Die Hundeschule kann bei grob fahrlässigen Handlungen des Hundehalters oder nicht befolgten Anweisungen, die den Trainingserfolg gefährden, jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Eine Rückzahlung der Trainingsgebühr erfolgt in diesem Falle nicht. 

 

Bei Ausfall von Veranstaltungen durch Krankheit der Trainerin, Unfall oder höherer Gewalt wird die Veranstaltung nachgeholt.

 

§ 7 Pflichten des Teilnehmers

 

Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei Teilnahme an Veranstaltungen der Hundeschule Störungen des Unterrichts zu unterlassen, Anweisungen der Trainerin zu befolgen, die jeweilige Hausordnung zu beachten und während des Unterrichts den Kot des eigenen Hundes zu entsorgen.

Von der Läufigkeit bei Hündinnen ist die Trainerin rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Läufige Hündinnen in den Stehtagen dürfen nicht an Gruppenangeboten teilnehmen.

Die Benutzung von Mobilfunk-, sowie Bild- und Tonaufnahmegeräten während des Unterrichts ist grundsätzlich mit der Trainerin abzusprechen.

Ausgegebene Unterrichtsunterlagen und Kursinhalte dürfen ohne Genehmigung der Hundeschule nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.


§ 8 Haftung

 

Der Hundehalter haftet für alle Personen- und Sachschäden, auch gegenüber Dritten, die durch ihn und/oder seinen Hund mittelbar und unmittelbar entstehen. 

Der Hundehalter übernimmt während des Trainings und auf dem Wege dorthin die alleinige Haftung für sein Tier. Dies gilt auch, wenn der Hund z. B. auf Anweisung der Trainerin ohne Leine geführt wird. 

Die Trainerin haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden. Die Trainerin haftet darüber hinaus nicht bei Verstößen des Hundehalters gegen gesetzliche Vorschriften (wie z. Bd. das Landeshundegesetz). Die Trainerin haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die während des Trainings durch den Hundehalter oder seinen Hund entstehen.


§ 9 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGBs benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.


§ 10 Sonstiges

 

Die Teilnehmer der Hundeschule erklären sich damit einverstanden, dass Bildmaterial (Fotos und Videos) für Werbungszwecken auf der Homepage der Hundeschule veröffentlicht werden darf. 

 

§ 11 Gerichtsstand

 

Der Gerichtsstand ist Geilenkirchen.

 

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